Steuervergünstigungen für ältere Menschen in der Schweiz. Leitfaden 2024
Verfasst von Stannah
In der Schweiz können Personen, die das ordentliche Rentenalter (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) erreicht haben, eine Reihe von Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Sowohl von den Gemeinde- wie auch Staatssteuern. Um davon profitieren zu können, sollte man mit den verschiedenen Regelungen vertraut sein.
Bitte lesen Sie dazu die folgenden Informationen. Bedenken Sie, dass die Vergünstigungen und Vorteile von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich auf zuverlässigen Websites über aktuelle Informationen informieren.
Ermässigungen öffentlicher Verkehr für Senioren
In der Schweiz haben pensionierte Personen die Möglichkeit, ein Senioren-GA, d.h. das Generalabonnement der Schweizerischen Bundesbahnen, zu einem vergünstigten Preis zu beziehen. Zum Zeitpunkt des Kaufs wird ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen, der sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch verlängert.
Ursprünglich ist eine Mindestdauer des GA von 6 Monaten vorgesehen. Danach wird das Abonnement um die gewählte Dauer verlängert. Es stehen zwei Optionen zur Verfügung: 1 Jahr oder 1 Monat.
Der Preis für das Jahr 2024 beträgt CHF 2’880 für die 2. Klasse und CHF 4’840 für die 1. Klasse.
Steuervergünstigungen für ältere Menschen im Rahmen des Rentensystems
Die staatliche Rente basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip der Schweiz. Die erste Säule, die obligatorisch ist, umfasst die AHV und die IV (Invalidenversicherung) sowie die EL (Ergänzungsleistungen).
Die AHV wurde geschaffen, um denjenigen, die das Rentenalter erreichen, ein Mindesteinkommen zu garantieren. Die Hinterbliebenenrente ermöglicht eine zusätzliche Unterstützung.
Wenn die (von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte) Alters- und Hinterbliebenenrente nicht ausreicht, um die Grundversorgung zu sichern, bietet die erste Säule auch eine andere Art von Leistungen, nämlich die bereits erwähnten Ergänzungsleistungen.
Während die zweite Säule aus der beruflichen Altersvorsorge (der sogenannten «Pensionskasse») besteht, die ebenfalls obligatorisch ist, basiert die dritte Säule auf der freiwilligen privaten Altersvorsorge.
Wie funktioniert die Altersrente der AHV?
Anspruch auf eine Altersrente hat in der Schweiz, wer das ordentliche Rentenalter (64 für Frauen bzw. 65 Jahre für Männer) erreicht hat. Die Rente erlischt zum Ende des Monats, in dem die Person verstirbt. Der Rentenbetrag wird durch 2 Faktoren bestimmt:
- beitragsfähige Jahre
- durchschnittliches Jahreseinkommen
Die Rente kann auch vorgezogen oder aufgeschoben werden.
Im ersten Fall wird dem Antragsteller die Altersrente, wenn auch in gekürzter Form, bereits 1 oder 2 Jahre vor Erreichen des Rentenalters gewährt. Während dieses Zeitraums kann man jedoch keine Kinderrente beziehen.
Die aufgeschobene Rente wird zwischen 1 und 5 Jahren nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Was ist der Vorteil? Die Rente wird pro Monat höher ausfallen. Sowohl die Kürzung als auch die Erhöhung werden nach dem Prinzip der versicherungsmathematischen Berechnung berechnet.
Bitte beachten Sie, dass eine ältere Person ab ihrem 20. Lebensjahr ununterbrochen AHV-Beiträge gezahlt haben muss, um Anspruch auf eine volle Rente zu haben. Ist dies nicht der Fall, ist die AHV gezwungen, eine Teilrente zu zahlen. Das Fehlen eines vollen Jahres an Beiträgen führt dazu, dass die Rente selbst um mindestens 2,3 % sinkt.
Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose
Mit diesen vom Bund finanzierten (und von den Kantonen bezahlten) Leistungen soll der Lebensbedarf von Personen gedeckt werden, die einige Jahre vor Erreichen des Rentenalters ihren Arbeitsplatz verloren haben. Nach ihrer Genehmigung werden sie bis zur Vollendung des 64. oder 65. Lebensjahres ausgerichtet.
Die Höhe wird wie bei den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) festgelegt. Empfänger der monatlich gezahlten Leistungen sind Arbeitslose über 60 Jahre, die keine Möglichkeit haben, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Zusätzlich zum monatlichen Rentenbetrag werden Kosten für Krankheit und Invalidität erstattet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Personen Anspruch auf Übergangsleistungen haben, die:
- im Monat der Vollendung des 60. Lebensjahres (oder später) den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpfen
- während mindestens 20 Jahren, davon fünf Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahres, in der schweizerischen AHV versichert gewesen sind und ein Erwerbseinkommen bezogen haben
- über ein Vermögen von höchstens 50’000 CHF (bzw. 100’000 CHF bei Ehepaaren) verfügen, wobei selbst genutzte Wohnungen nicht mitgezählt werden
- ihren Wohnsitz in der Schweiz oder in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat haben (und dort wohnen)
- Ausgaben haben, die ihre Einnahmen übersteigen
Pensionskasse und 3. Säule: Bezug einer Rente oder Kapitalbezug im Alter
Wer das Pensionsalter in der Schweiz erreicht, hat die Möglichkeit, sein bzw. ihr Guthaben bei der eigenen Pensionskasse (2. Säule) in Form einer monatlichen Rente zu beziehen oder sich einmalig als Kapital auszahlen zu lassen.
Im Hinblick auf steuerliche Aspekte empfiehlt sich, das Guthaben einmalig als Kapital zu beziehen. Dieses wird zwar besteuert, aber zu einem tieferen Satz. Eine Pensionskassenrente dagegen muss als Einkommen versteuert werden, was insgesamt zu einer höheren Steuerbelastung führt. Möglich ist auch eine Mischform von Rente und Kapitalbezug.
Wichtig: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse über die Anmeldefrist für den Bezug Ihres Guthabens in Form einer Kapitalauszahlung. Denn bei vielen Pensionskassen muss man eine Kapitalauszahlung bis zu 3 Jahre vor dem Bezug anmelden. Wird diese Frist verpasst, können Sie Ihre Pensionskassengelder nur noch in Form einer monatlichen Rente beziehen.
In der 3. Säule lassen sich Guthaben auf einem Konto nur vollständig ausbezahlen. Auch bei diesem Bezug fallen Steuern zu einem tieferen Satz an. Es empfiehlt sich deshalb, Einzahlungen in die 3. Säule auf verschiedenen Konten zu tätigen. So können Seniorinnen und Senioren ihre Konten gestaffelt auflösen – möglich ist ein Bezug frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, für Frauen 2024 also mit 59, für Männer mit 60 Jahren.
Die Gelder der 3. Säule müssen bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden, von Frauen also spätestens mit 69, von Männern spätestens mit 70 Jahren.
Steuerabzüge in der Schweiz
Abzugsfähige Krankheits- und Unfallkosten
Zu den Krankheits- und Unfallkosten, die steuerlich abgezogen werden können, gehören auch die Betreuungskosten für Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen. Denken Sie daran, dass altersbedingte Gebrechen erst ab einem bestimmten Grad als Behinderung gelten.
Voraussetzung für diese Abzüge ist, dass sich der Bewohner eines Altenheims mit einem täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand von nicht mehr als 60 Minuten ohne ärztliche Anordnung im Heim aufhält.
Das Rente, die für die gewöhnlichen Unterhaltskosten bestimmt ist, ist folglich nicht abzugsfähig. Als Abzüge zulässig sind unter anderem:
- Krankheitskosten
- gesondert berechnete Behandlungsleistungen
Abzüge für Behindertenkosten älterer Menschen
Im Rahmen der Pflegekosten für Bewohner von Alten- und Behindertenheimen haben Behinderte, die aufgrund ihrer Behinderung eine Behandlung benötigen, die Möglichkeit, ihren Anteil an den täglichen Gebühren abzuziehen.
In besonderen Fällen ist der Abzug nur für Bewohner zulässig, die mehr als 60 Minuten Pflege pro Tag benötigen. In der Praxis wird auf ältere Menschen verwiesen, die eine Hilflosenentschädigung (von der AHV oder IV) erhalten.
Es ist zu beachten, dass der Abzug nicht zulässig ist, wenn der Aufenthalt im Pflegeheim nicht mit der Behinderung zusammenhängt.
Zuschüsse und Finanzierung für Treppenlifte und andere Hilfsmittel
In der Schweiz ist es für eine behinderte Person oder eine Person, die aufgrund ihres Alters auf Hilfsmittel angewiesen ist, sicherlich billiger, einen Treppensitzlift zu kaufen und zu Hause einzubauen, als die Kosten für ein Altersheim zu stemmen.
Wenn Sie sich auf Stannah verlassen, erhalten Sie einen Top-Treppenlift, der das Ergebnis jahrelanger Erfahrung ist, inklusive Zuschüssen und Unterstützung.
IV-Rente
Die Invalidenversicherung (IV) hat die Aufgabe, Hilfsmittel und Massnahmen für Personen zu finanzieren, die zum Zeitpunkt des Bedarfseintritts die Altersgrenze der AHV noch nicht erreicht hat. Der Anspruch gilt auch nach dem Erreichen des Rentenalters.
Handelt es sich hingegen um eine Person im AHV-Alter, die Hilfsmittel benötigt, werden diese nicht übernommen. Um die aktuellen Informationen bezüglich der Finanzierung durch Ergänzungsleistungen zu erhalten, sollten Sie sich an Ihren Wohnkanton wenden.
Die IV finanziert wird in Form eines Darlehens Hebebühnen, Rampen und Treppenlifte, einschliesslich der Kosten für die Entfernung von baulichen Hindernissen. Die Kosten werden übernommen, wenn die durchgeführten Massnahmen unerlässlich sind, um der betreffenden Person das Verlassen ihres Zuhauses zu ermöglichen.
Die IV finanziert auch verschiedene Hilfsmittel, die für ältere Menschen mit einer Behinderung unerlässlich sind, damit sie in ihrer eigenen Wohnung unabhängiger leben können. Dies sind insbesondere:
- WC-Dusche
- WC-Lüftung
Bezahlt werden ausserdem ergänzend auch:
- Toilettenstühle
- Badewannensitze und Badewannenlifter
- WC-Hilfen
Unabdingbare Voraussetzung für die Kostenübernahme? Die Person ist ohne diese Hilfsmittel nicht in der Lage, für die Hygiene des Körpers zu sorgen.
Weitere von IV bereitgestellte Mittel sind Personenheber (oder Deckenheber) und elektronisch betriebene Betten.
Wenn Sie sich an Stannah wenden, erhalten Sie ausführliche Informationen über die verfügbaren Hilfsmittel und alle möglichen Zuschüssen.
Quellenverzeichnis: