Gut zu wissen für betreuende Angehörige: Aufwandsentschädigungen, Anlaufstellen

Verfasst von Stannah

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Betreuende Angehörige leisten enorm viel Freiwilligenarbeit in der Schweiz. Müsste die Arbeit, die sie leisten, entlöhnt werden, entstünden Kosten von über 3.5 Milliarden Franken für das Gesundheitswesen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schätzt. Umso wichtiger ist es für betreuende Angehörige, Anlaufstellen und Hilfsmittel zu nutzen, die sie entlasten.

Als Hersteller solcher Hilfsmittel wie Treppenlifte sind wir sensibilisiert für dieses Thema. Wir haben nützliche Informationen für betreuende Angehörige zusammengestellt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schätzt die Zahl der Menschen in der Schweiz, die Verwandte pflegen und betreuen, auf rund 600’000. Ihre Tätigkeit kann nicht hoch genug bewertet werden, entlastet sie doch nicht nur unser Gesundheitswesen enorm, sondern leistet auch einen unschätzbaren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt von Generationen, Familien – und von unserer Gesellschaft als Ganzes.

Habe ich genug Kraft, um Angehörige zu betreuen?

Viele Menschen wachsen schleichend in die Betreuungstätigkeit. Das beginnt damit, dass etwa der Sohn die Einkäufe für seine betagte Mutter tätigt, weil sie nicht mehr gut zu Fuss ist. Oder dass eine Nichte ihre Tante zur Ärztin fährt, weil sie Hörprobleme hat und auf Unterstützung bei der Verständigung angewiesen ist.

Oft ist sich ein betreuender Angehöriger zu Beginn gar nicht bewusst, auf was er sich «einlässt». Denn Gesundheit lässt sich nur schwer planen, und kaum jemand kann voraussagen, wie stark die betreute Person in Zukunft auf Unterstützung angewiesen sein wird.

Wir empfehlen einer betreuenden Person immer, sich gut zu überlegen, wie sehr sie sich überhaupt engagieren kann, und sich einige Fragen zu stellen:

  • Habe ich die Kraft und die Ausdauer, meinen Angehörigen zu betreuen oder zu pflegen?
  • In welchem Umfang findet diese Betreuung statt?
  • Wie viel Zeit bin ich bereit, dafür einzusetzen?
  • Zu welcher Tages- und/oder Nachtzeit muss ich verfüg- und erreichbar sein?
  • Welche Menschen, Institutionen, Behörden und Organisationen können mich bei meiner Betreuungsarbeit unterstützen?
  • Welche Hilfsmittel gibt es, die nicht nur meinen Angehörigen entlasten, sondern auch mich selbst?
  • Muss ich wegen der Freiwilligenarbeit mein Arbeitspensum reduzieren?
  • Kommen meine Kernfamilie, meine eigenen Kinder, mein Partner, meine Partnerin, meine Freunde durch meine Tätigkeit nicht zu kurz?
  • Habe ich noch Zeit, mir selbst Gutes zu tun?
  • Gibt es in irgendeiner Form eine Aufwandentschädigung für meine Tätigkeit?

Betreuung von Angehörigen gibt viel – und kostet viel

Einen Angehörigen zu betreuen und zu pflegen, kann einem enorm viel geben. Gespräche über ein reiches Leben, Rückblicke auf eine Kindheit in vergangenen Zeiten, aber auch der einfache Anblick eines Tiers oder einer Blume, die Freude über ein Buch, über alltägliche kleine Momente und Begegnungen – sie tun der Seele gut. Es ist erwiesen, dass die Pflege von sozialen Beziehungen zu den fünf wichtigsten Dingen zählen, die den Menschen glücklich machen. Das lässt sich nicht mit Geld aufwiegen.

Dennoch sollten betreuende Angehörige bei aller Hingabe zu ihren Nächsten nie sich selbst aufgeben. Holen Sie sich lieber einmal mehr Hilfe als einmal zu wenig.

Es ist niemandem gedient, wenn die Care-Arbeit in das Aufopfern des eigenen Lebens mündet, wenn ein Burnout droht oder existenzielle finanzielle Nöte, weil man das Arbeitspensum reduziert hat uns sich selbst keine Ferien mehr gönnt, um für die betreute Angehörige immer da und erreichbar zu sein.

Grenzen setzen – sich selbst und den Angehörigen

Machen Sie für sich selbst ruhigen Gewissens eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Und mit Kosten meinen wir nicht bloss die finanziellen Aspekte. Setzen Sie sich Grenzen. Grenzen, wo Sie sich sagen: «Mehr Zeit kann ich nicht aufwenden für meine betagte Mutter.» «Diese Aufgabe mache ich gerne für meinen Onkel, aber das hier liegt nicht mehr drin.» Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung – bei anderen Angehörigen, bei Institutionen, in der Wohngemeinde, bei Freundinnen und Freunden.

Die Schweiz ist ein gut organisiertes Land. Viele Menschen sind sich gar nicht bewusst, für welche Aufgaben und Tätigkeiten man sich alles Hilfe holen kann. Die erste Anlaufstelle ist oft die Wohngemeinde. Hier helfen viele Anlaufstellen weiter mit wertvollen Informationen und Unterstützung, von den Sozialbehörden über Dienste wie die Spitex, bis zu einer Kommission für Altersfragen oder den Kirchenpflegen.

Gibt es in der Schweiz Aufwandsentschädigungen für die Betreuung von Angehörigen?

Kommt hinzu: Die Schweiz ist ein Land der Vereine. Für fast jedes Thema, für jedes Alter, für jede Aktivität, für jede Lebenssituation existiert ein Verein. Besonders stark für das Alter engagiert sich Pro Senectute Schweiz. Der Verein ist Anlaufstelle für eine Vielzahl von Anliegen, auch für die Betreuung von Angehörigen.

In der Schweiz ist gesetzlich geregelt, dass Sie sogar als betreuende Person unter Umständen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. So gibt es zum Beispiel Betreuungsgutschriften von der Schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Dabei handelt es sich um Zuschläge zum Erwerbseinkommen für die Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten, die in Ihrem Individuellen Konto vermerkt werden.

Hilflosenentschädigung, AHV, IV, Krankenversicherung

Wer Betreuung und Pflege braucht, hat zudem unter Umständen Anspruch auf die sogenannte Hilflosenentschädigung der AHV. So erhält eine Person über die normale Altersrente hinaus eine Entschädigung, wenn sie «hilflos» ist. Etwa, wenn sie für das Ankleiden, die Körperpflege oder das Essen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Die AHV richtet zudem Kostenbeiträge für bestimmte Hilfsmittel aus – die Palette reicht von Hörgeräten bis zu Rollstühlen.

Auch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, «Grundversicherung»), die für alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz zwingend ist, übernimmt Kosten für Hilfsmittel. Diese sind in der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundes aufgeführt.

Ab dem Rentenalter – 64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer – richtet alleine die AHV Vergütungen an Hilfsmittel aus. Wer noch im Erwerbsalter ist, kann Vergütungen von der Invalidenversicherung (IV) beziehen.

Wer zahlt Hilfsmittel wie Treppenlifte?

Zu den wertvollsten Hilfsmitteln für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zählen Rollatoren, Rollstühle, Pflegebetten mit elektrischer Höhenverstellung, Treppenlifte und Plattformlifte. Sie tragen dazu bei, dass jemand länger zu Hause wohnen bleiben kann und der betreuende Angehörige entlastet wird. Selbst wenn man die Kosten ganz oder teilweise übernehmen muss, zahlt sich das in kürzester Zeit aus im Vergleich zu den Kosten, die anfallen, wenn nur noch der Umzug ins Pflegeheim als Alternative verbleibt.

In der Schweiz gibt es fast 60 zugelassene Krankenversicherungsgesellschaften. In der obligatorischen Grundversicherung übernehmen sie die Kosten für ausgewählte Hilfsmittel und Gegenstände gemäss der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundes. Treppenlifte gehören nicht dazu. Doch viele Menschen haben eine Krankenpflege-Zusatzversicherung abgeschlossen. Je nach ihren Versicherungsbedingungen beteiligen sie sich auch an Kosten für Treppenlifte. So etwa Helsana, der führende Kranken- und Unfallversicherer in der Schweiz mit mehr als 2 Millionen Versicherten.

Wer Hilfsmittel wie Treppenlifte einsetzt, entlastet auch sich selbst

Stannah- Treppenlift

Es lohnt sich für Sie als betreuende Angehörige, gut zu prüfen, wie Sie nicht nur die Person, die Sie pflegen und unterstützen, entlasten können, sondern auch sich selbst – finanziell ebenso wie körperlich und psychisch.

Wenn Sie sich um ein Familienmitglied kümmern, müssen Sie sich bewusst sein, dass immer wieder schwierige Momente eintreten. Die Pflege einer Person mit Gesundheitsproblemen ist oft eine schwierige und belastende Aufgabe, und es gibt Momente körperlicher und geistiger «Müdigkeit».

Das Team von Stannah berät Sie gerne persönlich und leistet ebenfalls einen Beitrag zu dieser Entlastung.

Stannah ist international ein etablierter Player im Bereich Treppenlifte, Aufzug und Plattformlifte. Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechspartner in Sachen vorübergehender oder dauerhafter Mobilitätsprobleme. Kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen, damit Sie Ihren Liebsten mit Mobilitätsproblemen helfen können, architektonische Barrieren zu überwinden. Wir realisieren massgeschneiderte und individualisierte Lösungen. Rufen Sie uns unverbindlich an, um einen kostenlosen Termin im Haus Ihres/Ihrer Liebsten zu vereinbaren.

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